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Mehr Rechtsschutz bei Kinderehen

Kurz vor Ablauf der Frist aus Karlsruhe bessert ein Gesetz den Umgang mit Kinderehen nach. Dabei geht es insbesondere um soziale Folgen der Unwirksamkeit solcher Ehen.

Minderjährige, die im Ausland geheiratet haben, werden künftig rechtlich besser geschützt. Der Bundesrat billigte am Freitag den Gesetzentwurf. Ehen, bei denen eine der beteiligten Personen bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, bleiben in Deutschland unwirksam.

Allerdings können künftig Unterhaltsansprüche gegen die andere Person geltend gemacht werden. Eine unwirksame sogenannte Kinderehe lässt sich zudem künftig “heilen”, indem sie vor einem deutschen Standesamt nach dem 18. Geburtstag durch eine neue Heirat quasi bestätigt wird.

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber im Frühjahr 2023 bis zum 30. Juni Zeit gegeben, das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen nachzubessern. Die Richter monierten, dass die sozialen Folgen der Unwirksamkeit einer solchen Ehe nicht ausreichend bedacht worden seien.

Die Union hatte kritisierte, dass das Gesetz nur einen Minimalkonsens darstelle. Es fehlten etwa eine Beratungspflicht vor einer Wiederheirat, Regeln zur Abstammung von Kindern, die schon vor der Einreise nach Deutschland geboren wurden, sowie Regelungen zum Erbrecht.