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Mehr Kirchensteuer-Solidarität

Die Synodalen beschließen eine Veränderung der Zuweisungen für ärmere Gemeinden. Eine grundlegende Reform der Kirchensteuerverteilung steht aber noch aus

BAD NEUENAHR – Ärmere Kirchenkreise in der Evangelischen Kirche im Rheinland erhalten künftig mehr Geld von den reicheren: Der bestehende Finanzausgleich innerhalb der Landeskirche wird nach einer Entscheidung der rheinischen Landessynode ausgeweitet. In vier Jahren will das Kirchenparlament der zweitgrößten Landeskirche in Deutschland diskutieren, ob diese Aufstockung ausreicht oder ob die Finanzverteilung grundlegend reformiert wird, um das kirchliche Leben flächendeckend aufrechterhalten zu können.

Reiche Gemeinden müssen mehr abgeben

Während die Kirchensteuereinnahmen beispielsweise in der westfälischen Kirche entsprechend dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Aufkommen gleichmäßig auf die Kirchenkreise und Gemeinden verteilt werden, haben die Kirchenkreise im Rheinland unterschiedlich hohe Pro-Kopf-Einkünfte. Sie hängen von der wirtschaftlichen Lage der Kirchenmitglieder ab – Protestanten in Metropolen wie Düsseldorf, Köln und Bonn zahlen im Schnitt deutlich mehr Einkommen- und damit auch Kirchensteuer als in strukturschwachen Gegenden etwa im Ruhrgebiet oder im Saarland.
Deshalb gibt es einen Finanzausgleich, der bisher Folgendes vorsieht: Wenn ein Kirchenkreis pro Mitglied weniger als 95 Prozent des landeskirchlichen Durchschnitts einnimmt, bekommt er zum Ausgleich Geld von den reicheren Kirchenkreisen. Diese Grenze wird nun bis 2023 von 95 auf 97 Prozent erhöht. Die Neuerung klingt unspektakulär, hat aber die Verschiebung erheblicher Summen zur Folge.
So muss der Kirchenkreis Düsseldorf im Jahr 2023 nach heutigem Stand dadurch rund 2,5 Millionen Euro mehr in den Ausgleichs­topf zahlen. Auf der anderen Seite machte der Superintendent des Kirchenkreises Saar-West, Christian Weyer, die Not der „nehmenden“ Kirchenkreise mit einem Beispiel aus Saarbrücken klar: Dort gebe es zwei Kirchengemeinden, die „ohne diesen Finanzausgleich überhaupt nichts machen könnten, sie müssten ihre Arbeit aufgeben und sogar noch Schulden bezahlen“.
Schon die Art der Diskussion in der Landessynode zeigt, wie heikel das Thema ist: Es wurde anders als gewöhnlich nicht nur in Ausschüssen behandelt, sondern zunächst von allen Abgeordneten des Kirchenparlaments in 15 übergreifenden Arbeitsgruppen. Im Verlauf der Synode entstanden allein 66 Seiten Protokolle, die Abstimmung im Plenum war geheim. Und fiel mit 167 von 193 Stimmen dennoch einmütig aus.
Ein Vorschlag der Kirchenleitung zu einem weitergehenden Finanzausgleich von 100 Prozent des Durchschnittsaufkommens fand in der Landessynode keinen ausreichenden Rückhalt. Nun sollen bis 2023 beschlussreife Alternativen vorgelegt werden. „Wir werden uns in den nächsten Jahren zusammenraufen und bittere, schwere Entscheidungen treffen müssen“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses „Kirchensteuerverteilung“, Wolfgang Albers.