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Mehr Geld für Arbeit hinter Gittern

Arbeitende Gefangene im Thüringer Justizvollzug erhalten voraussichtlich noch im Verlauf des Jahres 2026 mehr Geld. Damit setze das Land die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023 um, erklärte Justizministerin Beate Meißner (CDU) am Dienstag in Erfurt. Ansteigen könnte die Vergütung je nach Einstufung von beispielsweise derzeit rund zwei Euro auf künftig mehr als 3,30 Euro pro Stunde.

Die Justizministerin betonte, hier gehe es nicht um Geschenke, sondern in erster Linie um Resozialisierung. Arbeit sei hierbei ein zentrales Element. Sie diene dem Erwerb von Fertigkeiten und von Berufsabschlüssen. Zudem trage die Beschäftigung der Gefangenen zur Motivationsförderung bei.

Thüringen hat in Vorbereitung der Lohnerhöhung im Strafvollzug die Haushaltsmittel für die kommenden beiden Jahre deutlich erhöht. Stellte der Freistaat 2025 hierfür noch rund 2,5 Millionen Euro bereit, werden es im kommenden Jahr fast 4,2 Millionen und 2027 sogar 4,3 Millionen Euro sein.

Die Gesetzesinitiative des Justizministeriums soll Anfang 2026 erstmals dem Kabinett vorgestellt werden. Weiterhin nicht vorgesehen sind Einzahlungen in die Rentenversicherung sowie die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns.

Im Kontext der Gefangenenvergütung werde oft übersehen, dass dem Staat infolge der Inhaftierung erhebliche Kosten entstehen, sagte Meißner. Dazu zähle die Unterbringung, die Verpflegung, aber auch die engagierte Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug, die der Resozialisierung der Gefangenen und deren Vorbereitung auf ein straffreies Leben diene.