In Deutschland hat es zwischen der Einführung von Volksbegehren im ersten Bundesland 1946 und 2023 insgesamt 456 derartige Verfahren gegeben. Das geht aus dem aktuellen Volksbegehrensbericht hervor, den der Verein Mehr Demokratie in Berlin veröffentlichte.
Zu den Instrumenten der direkten Demokratie, die bislang nur auf Länder-, nicht aber auf Bundesebene möglich sind, gehören in der ersten Stufe die „Volksinitiative“, gefolgt von der umfangreicheren Unterschriftensammlung im Rahmen eines „Volksbegehrens“ und anschließend die Abstimmung im Rahmen des „Volksentscheids“. „Mehr Demokratie“-Bundesvorstandssprecher Ralf-Uwe Beck sagte bei der Vorstellung des Berichts, in rund sechs Prozent der Fälle sei mit Volksentscheiden die dritte Stufe erreicht worden. Beck forderte außerdem, Möglichkeiten der direkten Demokratie auch auf Bundesebene zu ermöglichen.
Direkte Demokratie in manchen Bundesländern Teil des politischen Alltagsgeschäfts
Trotz erschwerter Bedingungen seien auch in den Jahren der Corona-Pandemie zwischen 2020 und 2023 viele Verfahren angestoßen worden. Dabei traten dem Bericht zufolge soziale und ökologische Fragen in den Vordergrund.
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Die direkte Demokratie sei in manchen Bundesländern Teil des politischen Alltagsgeschäfts, hieß es. In anderen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen spiele sie dagegen nahezu keine Rolle. Eine Mehrheit von 416 Verfahren wurde den Angaben zufolge von Bürgerinnen und Bürgern eingeleitet, darunter 67 in Hamburg, 64 in Bayern und 58 in Brandenburg.