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Mehr als 40 Straftaten von “Reichsbürgern” erfasst

In Sachsen-Anhalt wurden im Zusammenhang mit sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern 2024 insgesamt 41 Straftaten erfasst. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums in Magdeburg auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Henriette Quade (fraktionslos) hervor. Nach vorläufigen Zahlen des Landeskriminalamtes fallen davon elf Straftaten in den Bereich der politisch motivierten Kriminalität.

Darunter fallen den Angaben zufolge fünf Verfahren wegen Körperverletzung und drei Verfahren wegen Urkundenfälschung. Dem Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt seien zudem derzeit 14 sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter bekannt, die im Besitz von Schusswaffen sind. Personen, die der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene zugerechnet werden, besitzen demnach 116 Schusswaffen, darunter 43 Kurz- und 73 Langwaffen.

Im Jahr 2024 wurden laut Innenministerium in zwei Fällen insgesamt eine Kurzwaffe, eine Schreckschusswaffe, sechs Langwaffen sowie 47 Patronen für Waffen und 25 Patronen für Schreckschusswaffen sichergestellt. Bei einer Person sei ein Kleiner Waffenschein entzogen worden.

Unter dem Begriff „Reichsbürger“ werden Gruppierungen zusammengefasst, die sich als Angehörige eines weiterexistierenden Deutschen Reiches wähnen. Sie leugnen die Existenz der Bundesrepublik, erkennen die Gültigkeit von Gesetzen nicht an und verweigern die Zahlung von Steuern oder Abgaben. „Selbstverwalter“ behaupten, sie könnten durch eine Erklärung aus der Bundesrepublik Deutschland ausscheiden oder dass diese gar nicht existent sei.