Der Gruppenantrag zur Neuregelung von Abtreibungen gewinnt an Unterstützerinnen und Unterstützern. Nach Angaben der grünen Frauenpolitikerin Ulle Schauws haben ihn inzwischen 327 Bundestagsabgeordnete als Erstunterzeichner unterschrieben, anfangs waren es 240. Schauws sprach von einem „starken Zeichen“. Es liege nun in den Händen des Parlaments, „sich für ein zeitgemäßes Abtreibungsrecht in dieser Legislaturperiode zu entscheiden“. Die Grünen-Politikerin gehört zu den Initiatorinnen des Antrags, Abtreibungen bis zur zwölften Woche einer Schwangerschaft zu legalisieren.
Die Gruppe hat angekündigt, ihren Antrag in der laufenden Woche ins Parlament einbringen zu wollen. Es gibt aber noch keine Tagesordnung. Sie wird im Laufe des Tages erwartet.
Abtreibung: Union kritisiert Gesetzentwurf scharf
Im Bundestag sitzen 733 Abgeordnete. Für einen Erfolg des Gesetzentwurfs bräuchte es Zustimmung oder zumindest Enthaltungen aus der FDP-Fraktion. CDU und CSU kritisierten die Änderungsvorschläge scharf. Abtreibungen sollen danach nicht mehr im Strafrechtsparagrafen 218, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden und bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis nicht mehr strafbar sein.
Anders als die Gruppe zunächst geplant hatte, soll die Beratungspflicht für Frauen beibehalten werden. Es entfällt aber die Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch. Die Kosten sollen die Krankenkassen übernehmen.
In Deutschland werden Abtreibungen in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft nicht bestraft, wenn das vorgeschriebene Verfahren mit einer Beratung eingehalten wird. Sie sind aber rechtswidrig und werden daher auch von den Krankenkassen nicht erstattet.