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Mehr als 2.500 Mal Härtefall-Bleiberecht in Berlin

Die Berliner Härtefallkommission hat in den 20 Jahren ihres Bestehens in 2.635 Fällen ein humanitäres Bleiberecht für ausreisepflichtige Ausländer ermöglicht. In den vergangenen Jahren seien mehr als 90 Prozent der Anträge der Kommission vom Innensenat bestätigt worden, teilte die Senatsverwaltung zum Jubiläum am Montag in Berlin mit. Zuletzt hätten 1.889 Menschen aus anderen Ländern mit einer Härtefallerlaubnis in Berlin gelebt.

Innensenatorin Iris Spranger (SPD) erklärte, die Kommission helfe, unangemessene Härten des Aufenthaltsrechts zu vermeiden und für Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen eine gesicherte Bleibeperspektive zu finden. Sie sei stolz darauf, dass Berlin „diese wichtige Institution“ habe. Integrationssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) betonte, die Härtefallkommission sei ein Beweis dafür, dass in Berlin Einzelschicksale von Menschen wahrgenommen und berücksichtigt würden.

Die Integrationsbeauftragte des Senats, Katarina Niewiedzial, erklärte, Berlin habe „lange gekämpft, bis es als erstes Bundesland dieses Gremium einrichten konnte“. Der Berliner Ansatz sei auch Vorbild für die Regelung im Zuwanderungsgesetz des Bundes gewesen, die zur bundesweiten Einrichtung von Härtefallkommissionen geführt habe.

Die Kommission prüfe zunächst jeden Fall und beantrage gegebenenfalls ein Härtefall-Bleiberecht, hieß es. Die Entscheidung darüber treffe das zuständige Senatsmitglied nach Bewertung der „humanitären und persönlichen Aspekte der individuellen Lebensschicksale“. Voraussetzung sei unter anderem eine nachhaltige Erwerbstätigkeit.