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Mehr als 2.400 neue Geschlechtseinträge in Berlin

Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes vor einem Jahr haben in Berlin 2.407 Personen in den Standesämtern ihren Geschlechtseintrag wechseln lassen. In rund 1.400 Fällen und damit mehrheitlich wechselten die Betroffenen ihr Geschlecht von männlich zu weiblich oder umgekehrt, wie aus einer von der Berliner Senatskanzlei veröffentlichten Statistik hervorgeht.

In 478 Fällen gab es einen Wechsel von männlich oder weiblich zu divers. 488 Personen ließen ihr Geschlecht ausdrücklich offen und wechselten von männlich oder weiblich zu „keine Eintragung“.

Die große Mehrheit (2.214) war den Angaben zufolge bei der Änderung des Geschlechtseintrags über 18 Jahre alt. 162 Personen waren zwischen 14 und 18 Jahren alt. 31 Personen waren Kinder unter 14 Jahren, darunter ein unter fünfjähriges Kind.

Die Bezirke mit den meisten Anträgen auf Änderung des Geschlechtseintrages waren Neukölln mit 336 und Friedrichshain-Kreuzberg mit 301. Die wenigsten Anträge wurden in Reinickendorf (86) und Spandau (101) gestellt.

Das Selbstbestimmungsgesetz regelt seit seinem Inkrafttreten in Deutschland am 1. November 2024 die Möglichkeit für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen, ihren Vornamen und den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister einfacher zu ändern. Es ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz, das als veraltet und teilweise verfassungswidrig galt. Mit dem Gesetz können Betroffene die Änderung beim Standesamt beantragen – ohne psychologische Gutachten oder gerichtliche Verfahren, wie sie früher erforderlich waren.