Nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden hat, dass der SWR das BSW in seine Wahlsendungen einladen muss, klagt nun auch die Linkspartei gegen den Sender. Dabei bringt sie ein gutes Argument hervor.
Die Partei Die Linke klagt vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen den Südwestrundfunk, weil keine Vertreter der Partei in die Wahlsendungen der Anstalt eingeladen wurden. Das bestätigten ein Parteisprecher und das zuständige Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
In der Klageschrift schreibt die Partei, man habe deutlich höhere Chancen als die eingeladene FDP und auch als das BSW, künftig im Deutschen Bundestag vertreten zu sein. Auch das BSW war vom SWR für die geplanten Wahlsendungen nicht berücksichtigt worden und hatte ebenfalls geklagt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte zugunsten der Partei entschieden, der SWR hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Neben den Chancen der Partei, in den Bundestag einzuziehen, betont die Klageschrift auch, dass nur von den Linken vertretene Positionen, beispielsweise zu Mietendeckel, Streichung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel und Besteuerung von Milliardären nicht abgebildet wären, wenn der SWR bei seiner ablehnenden Haltung bleibe.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann seine Wahlsendungen redaktionell frei gestalten, muss sich allerdings an das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit halten. Das bedeutet, dass Parteien, die mit ähnlichen Chancen in eine Wahl gehen, von den Redaktionen gleich behandelt werden müssen. Neben Meinungsumfragen spielen dabei auch das vorhergehende Wahlergebnis, mögliche Regierungsbeteiligungen und die Kontinuität der Strukturen der Parteien eine Rolle.