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Liminski: Öffentlich-rechtliche Sender müssen jetzt Reformen umsetzen

Der nordrhein-westfälische Medienminister Nathanael Liminski (CDU) hat den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz begrüßt, den Rundfunkbeitrag für zwei Jahre stabil zu halten und die Finanzierung ab 2027 neu zu regeln. Die Länder hätten wie angekündigt die letzte wichtige Säule der Rundfunkreform auf den Weg gebracht, erklärte Liminski am Donnerstag in Düsseldorf. „Dieser Beschluss verbindet kurzfristige Beitragsstabilität für die Bürger mit mehr langfristiger Planungssicherheit für die Sender.“ Zudem stärkte er die Verantwortungsgemeinschaft in der Beitragsfrage.

Die Länder hätten Wort gehalten und in diesem Jahr ein umfassendes Reformpaket zur Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf den Weg gebracht, sagte der CDU-Politiker. „Die Intendanten haben mit der voreiligen Einreichung ihrer Verfassungsbeschwerde unnötig Öl ins Feuer der laufenden Diskussion gegossen und die Einigung unnötig erschwert“, kritisierte Liminski. „Mit dem heutigen Beschluss wird dieser Beschwerde die Grundlage entzogen.“ Die Anstalten sollten sich nun „dringend auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren und zudem die Reformen zügig umsetzen“, forderte Liminski.

ARD und ZDF hatten im November beim Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht, um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu erreichen. Die Empfehlung der Finanzkommission KEF, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen, hatte die Medienpolitik auf Eis gelegt.

Die brandenburgische Staatskanzlei erklärte nach den Beratungen der Länder-Regierungschefs, sofern nötig könnten die Rücklagen der Anstalten genutzt werden, um Finanzierungsdefizite in den nächsten Jahren auszugleichen. Der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte, er erwarte, dass sich ARD, ZDF und Deutschlandradio „noch mehr anstrengen und die heute schon möglichen Einspar- und Strukturoptimierungsmöglichkeiten nutzen“.

Bayern und Sachsen-Anhalt erklärten in einer Protokollnotiz zu den Beschlüssen der Bundesländer, entscheidend sei, dass die auf den Weg gebrachten Reformen erst wirken, bevor Anpassungen beim Beitrag infrage kommen. Sie verlangten von den Rundfunkanstalten, ihre Verfassungsbeschwerde zurückzunehmen. Erst dann würden die Landesregierungen den Entwurf zu einem neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ihren Landtagen zur Stellungnahme zuleiten.