Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hat sich zuversichtlich darüber geäußert, dass das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur spätestens nach der Europawahl noch umgesetzt werden kann. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sei so essenziell, dass er nicht in den „in den Mühlen des Wahlkampfes zerrieben“ werden sollte, sagte die Ministerin am Freitag in Berlin bei der Vorstellung einer Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen zur Wiederherstellung der Natur. Die Europawahl findet am 9. Juni 2024 statt.
Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur soll verbindliche Ziele für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme wie Meere, Flüsse, Wälder und Agrarlandschaften festlegen. Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich nach langen Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt. Die Zustimmung zum Vorhaben galt als sicher, aber dann zog Ungarn seine Unterstützung zurück. Auch Österreich, Finnland, Italien, die Niederlande, Polen und Schweden sind gegen das Gesetz. Seitdem steht eine Bestätigung im EU-Ministerrat aus.
Die Bundesregierung unterstützt das EU-Gesetz. „Gesunde und stabile Ökosysteme sind unsere Überlebensversicherung und Partner im Kampf gegen die Klimakrise“, betonte Lemke. Sie seien natürliche CO2-Speicher. Ohne geeignete Maßnahmen, die zur Wiederherstellung der Natur beitragen, werde Deutschland seine Klimaschutzziele für den Landnutzungssektor absehbar verfehlen, sagte die Grünen-Politikerin.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen betont in seiner Stellungnahme, dass Renaturierung eine gesellschaftliche Aufgabe sei. Ökosysteme wiederherzustellen werde auch Konflikte um Flächennutzung, wirtschaftliche Aspekte und Konsumverhalten mit sich bringen, heißt es in dem Papier. Der Sachverständigenrat fordert deshalb eine Renaturierungspolitik, die diese Konflikte minimiert und Synergien zwischen Naturschutz und Landnutzung erzeugt.