Ein wegen heimlicher Toilettenfilme von Kolleginnen und Kinderporno-Besitzes zu 13 Monaten Haft auf Bewährung verurteilter Lehrer hat ein „unbestimmtes Rechtsmittel“ gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Aschaffenburg eingelegt. Das Gericht hatte das Urteil vergangene Woche verkündet, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag (Az: 303 Ls 530 Js 1296/22). Der Anwalt des Mannes habe am Mittwoch Rechtsmittel dagegen eingelegt. Erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung muss er entscheiden, ob er eine Berufung oder eine Revision anstrebt.
Der 60-jährige Mann war vor Gericht geständig und hatte die Tatvorwürfe sämtlich eingeräumt. Die Ermittler waren dem Mann nach Hinweisen eines US-amerikanischen Onlinedienstes auf die Schliche gekommen. Der Mann hatte von Dezember 2018 bis Januar 2020 in einer Personal-Toilette seiner Schule ein Aufnahmegerät versteckt – und damit zwei Kolleginnen beim Toilettengang gefilmt. Außerdem besaß er kinderpornografisches Material. Die forensischen Ermittler mussten die sichergestellten Datenträger allerdings zuerst mal aufwendig entschlüsseln, weil der Mann nicht kooperierte und bis zum Prozessbeginn geschwiegen hatte.
Dass der Anwalt des Mannes nun Rechtsmittel eingelegt hat, überrascht nicht: Ein mit dem Fall befasster Jurist sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), der Mann habe wegen des Kinderporno-Besitzes eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr erhalten müssen – obwohl es sich bei dem sichergestellten Material „eher um Bilder im unteren Bereich der Strafbarkeit“ gehandelt habe. Der Gesetzgeber plane momentan eine Absenkung des „Eingangsstrafrahmens“ bei solchem Material. Das heißt: Wenn die Berufung oder Revision möglichst lang hinausgezögert werden kann, könnte ein niedrigerer Strafrahmen gelten.
Der 60-jährige Lehrer wurde nach der Durchsuchungsaktion im Frühjahr 2022 vom Dienst freigestellt und hat seither ein gekürztes Gehalt erhalten. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung mit einer Haftstrafe von mehr als zwölf Monaten verlieren Beamte automatisch sämtliche Bezüge und Pensionsansprüche. Auch aus diesem Grund hatten Prozessbeobachter erwartet, dass der Mann Rechtsmittel einlegt. (00/0538/16.02.2024)