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Lauterbach will im Streit um Cannabis-Gesetz auf Länder zugehen

Im Streit um die Entkriminalisierung von Cannabis will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verhindern, dass das Cannabis-Gesetz im Vermittlungsausschuss landet. Der SPD-Politiker sagte am Mittwoch in Berlin, er kämpfe für sein Gesetz und spreche mit Vertretern aller Bundesländer. Die Teillegalisierung von Cannabis für Erwachsene steht am Freitag auf der Tagesordnung des Bundesrats. Die Union lehnt die Liberalisierung ab.

Lauterbach sagte, er wolle auf die Bedenken der Länder eingehen und Vereinbarungen in einer Protokollerklärung festhalten. Er gehe davon aus, „dass wir das am Freitag schaffen“, sagte er, erklärte aber zugleich: „Der Widerstand aus den Ländern ist enorm.“ Die Länderkammer kann das Gesetz zwar nicht ablehnen, aber den Vermittlungsausschuss anrufen. Ein Vermittlungsverfahren würde die Reform zumindest verzögern. Unionsgeführte Länder hatten angekündigt, ein Vermittlungsverfahren für eine Blockade nutzen zu wollen.

Dem Gesetz zufolge, das der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen hat, sollen Erwachsene über 18 Jahren künftig Cannabis in begrenzten Mengen legal konsumieren, besitzen und anbauen dürfen. Ein Ziel ist, den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Für Minderjährige bleibt die Droge verboten. Prävention und Jugendschutz sollen verbessert werden. Während Bayern und Sachsen die Liberalisierung komplett ablehnen, sehen andere Länder Schwierigkeiten bei der Umsetzung der zahlreichen Detail- und Kontrollvorschriften.

Einem Bericht des „RedaktionsNetzwerks Deutschland“ (Mittwoch) zufolge sagt die Bundesregierung den Ländern noch Änderungen am Gesetz zu sowie mehr Geld für Präventionsprogramme. Der Erklärung für die Bundesrats-Sitzung zufolge, die dem RND vorliegt, soll die Anhebung der Mittel für die Cannabisprävention um sechs Millionen Euro in diesem Jahr in den kommenden Jahren fortgeschrieben werden. Außerdem wolle der Bund weitere 1,5 Millionen Euro für die Suchtprävention zur Verfügung stellen.

Geändert werden sollen die gesetzlichen Regeln für die Anbauvereine, die am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten sollen. Danach sollen die zuständigen Behörden die Kontrollen freier handhaben können. Es soll sichergestellt werden, dass die Anbauvereine und ihre Flächen nicht zu groß werden, um eine Kommerzialisierung auszuschließen. Dem RND zufolge will der Bund aber an der Amnestieregelung festhalten, wonach die Justiz überprüfen muss, ob Strafen aus früheren Cannabis-Urteilen aufgehoben werden müssen.

Die amtierende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), das Gesetz könne nicht alle Probleme lösen, bedeute aber eine Wende in der Drogenpolitik. Indes würde „ein Vermittlungsausschuss zum Cannabis-Gesetz nur den Blockierern in die Hände spielen.“ Verschiedene Länder hätten sich bereits gegen einen Vermittlungsausschuss ausgesprochen, unter anderem Bremen und Rheinland-Pfalz. Mit einer Protokollnotiz wolle der Gesundheitsminister den Ländern Sicherheit für die Umsetzung des Gesetzes geben, erklärte die Grünen-Politikerin.