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Lauterbach rechnet mit Zustimmung zum Cannabis-Gesetz

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist zuversichtlich, dass das Cannabis-Gesetz den Jugendschutz verbessern und den Konsum von Erwachsenen sicherer machen wird. Einen Tag vor der für Freitag geplanten Abstimmung über die Teillegalisierung von Cannabis im Bundestag sagte der Minister am Donnerstag in Berlin: „Mit diesem Gesetz werden wir es erreichen, dass wir den Schwarzmarkt deutlich zurückdrängen, dass wir Kinder und Jugendliche besser schützen und für die Konsumenten, die älter sind, ein sicheres Produkt haben.“

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass vom 1. April an Erwachsene ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben dürfen. Zu Hause dürfen bis zu 50 Gramm aus dem Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen oder aus Cannabis-Clubs aufbewahrt werden. Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten.

Die jetzige Politik sei gescheitert, erklärte Lauterbach. Jedes Jahr steige die Zahl der Cannabis-Konsumenten, auch unter den Jugendlichen. Mit Blick auf die Bundesländer, die an zahlreichen Detailregelungen Kritik üben und Zweifel an der Umsetzbarkeit in der Praxis geäußert haben, sagte Lauterbach, das Gesetz sei nicht zustimmungspflichtig, und er rechne damit, dass es auch den Bundesrat passieren werde.

Die Länder hatten in den vergangenen Wochen insbesondere bemängelt, dass die Justiz durch die Amnestieregeln im Cannabis-Gesetz überfordert werde. Zehntausende Fälle und Urteile müssten überprüft werden. Die Länder können mit einer Mehrheit im Bundesrat Einspruch gegen das Gesetz einlegen, können es aber nicht verhindern. Bei einem Einspruch ginge das Gesetz in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, und das geplante Inkrafttreten zum 1. April könnte sich verzögern.