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Laumann: Einige Corona-Maßnahmen kann man “nicht wiedergutmachen”

Nach Ansicht von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat es während der Corona-Pandemie teilweise Einschränkungen gegeben, die „man auch im Nachgang nicht wiedergutmachen kann“. „Ich denke hier zum Beispiel an die zeitweise Schließung der Kinderspielplätze oder die absolute Isolation in Alten- und Pflegeheimen“, sagte er den „Westfälischen Nachrichten“ (Donnerstag) in Münster fünf Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie. Diese würde ihn auch im Rückblick am meisten beschäftigen. „Und das waren Maßnahmen, die würden wir aus heutiger Sicht und mit dem heutigen Wissen über das Virus so sicherlich nicht noch mal so entscheiden.“

Es sei wichtig, die Lehren aus der Pandemie im Bund und den Ländern in praktische Entscheidungen umzusetzen, sagte der Minister. „Aber wir müssen aufpassen, dass es bei einer Aufarbeitung am Ende nicht überwiegend um Rechthaberei geht.“ In Krisen müssten Regierungen schnell und auf Basis des zu dem Zeitpunkt vorhandenen Wissens handeln.

Nach Ansicht des NRW-Gesundheitsministers sind Bund und Land auf künftige Pandemien besser vorbereitet. „Wir haben ein breiteres Grundwissen darüber, wie wichtig die Gesundheitsämter sind, wie bedeutsam Schutzausrüstung für Mitarbeiter im Gesundheitswesen ist“, sagte Laumann.

Der erste Covid-19-Fall in Deutschland war am 27. Januar nachgewiesen worden. Im März 2020 verhängte die Bundesregierung den ersten Corona-Lockdown. Erst im Frühjahr 2023 wurden die letzten Schutzmaßnahmen, wie etwa die FFP2-Maskenpflicht beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes, aufgehoben.