Das Landgericht Hamburg hat eine in der ARD-Sportschau von Sportjournalist Hans-Joachim Seppelt aufgestellte Behauptung als unzulässige Verdachtsberichterstattung und als persönlichkeitsrechtsverletzend verboten. In dem Beitrag „Verdächtige Kampfrichter bei Olympia im Einsatz – 5000 Euro Bestechungsgeld im Säbelfechten“ vom 4. August hatte Seppelt den russisch-usbekischen früheren Geschäftsmann Alischer Usmanow für Bestechung und Manipulation von Schiedsrichtern im internationalen Fechtsport verantwortlich gemacht. Die Einstweilige Verfügung (EV), die die Behauptung und/oder Verbreitung des Gesagten untersagt und sich laut Gerichtspressestelle gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) richtet, sieht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro vor.
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