Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) soll im kommenden Jahr einen neuen Staatsvertrag bekommen. Die endgültige Fassung wurde am Freitag in Potsdam von den beiden Landesregierungen beschlossen. Die letzte Entscheidung über den künftigen rechtlichen Rahmen für den Sender treffen das Berliner Abgeordnetenhaus und der Landtag von Brandenburg. Inhaltliche Änderungen sind jedoch nicht mehr möglich. Die Landesparlamente können den neuen Staatsvertrag nur annehmen oder ablehnen.
In der Neufassung des RBB-Staatsvertrags ist unter anderem eine Deckelung des Intendantengehalts auf die Höhe von Minister- und Senatorenbezügen der beiden Bundesländer vorgesehen, das an deren Besoldung angelehnte sogenannte B-11-Äquivalent. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung sollen künftig in einem dreiköpfigen Direktorium getroffen werden. Der RBB soll auch zu einem verbindlichen Verhaltenskodex gegen Korruption verpflichtet werden.
Zudem sollen die Aufsichtsgremien Verwaltungsrat und Rundfunkrat professionalisiert und die Kontrolle des Senders durch beide Gremien sowie die externe Finanzkontrolle durch die Landesrechnungshöfe gestärkt werden. Für die Intendantin, weitere Führungskräfte und die Gremienmitglieder sollen mit dem neuen Staatsvertrag zudem Haftungsregelungen im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen eingeführt werden.
Vorgesehen ist auch eine stärkere Regionalisierung. So soll die getrennte TV-Sendezeit für Berlin und Brandenburg von 30 auf 60 Minuten ausgeweitet und ein zusätzliches Regionalbüro in Brandenburg an der Havel geschaffen werden.