Vom NRW-Landtag beschlossene Anpassungen im Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen und im WDR-Gesetz sorgen bei der Landesanstalt für Medien (LfM) für eine bessere Finanzausstattung. So stünden der LfM in Zukunft insgesamt rund 1,6 Millionen Euro mehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung, teilte die Landesmedienanstalt am Donnerstag in Düsseldorf mit. Das zusätzliche Geld solle nun vor allem in die Stärkung lokal-journalistischer Radioangebote fließen und ihnen den Einstieg in DAB+ erleichtern. Dafür will die Landesmedienanstalt zwischen 3 und 3,4 Millionen Euro investieren.
Die am Mittwoch vom NRW-Landtag beschlossenen Anpassungen sorgen dafür, dass die Landesmedienanstalt künftig 60 Prozent von dem im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag und dem damit verbundenen Medienstaatsvertrag festgelegten Anteil am Rundfunkbeitrag erhält. Bislang hatte dieser Anteil bei 55 Prozent gelegen. Der bislang im WDR-Gesetz festgelegte Anteil des Rundfunkbeitrags für den WDR sinkt im Gegenzug von 45 auf 40 Prozent.
Als Begründung für diese Anpassung gaben die antragstellenden Fraktionen von CDU und Grüne die gestiegenen Anforderungen auf medienrechtlichem Gebiet an. Das Vorgehen gegen Hass und Hetze im Netz, der Umgang mit zunehmender Desinformation sowie der Schutz journalistischer Vielfalt in NRW seien Beispiele dafür.
LfM-Direktor Tobias Schmid begrüßte die Entscheidung des Landtags: „Die Verteidigung unserer demokratischen Gesellschaft geht mit dem Schutz einer vielfältigen journalistischen Medienlandschaft und dem Recht auf Meinungsfreiheit einher. Dafür stehen wir als Landesanstalt für Medien NRW und darin sind wir stärker gefordert denn je.“