Die Klage der früheren Juristischen Direktorin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Susann Lange, gegen ihre Kündigung durch den Sender beschäftigt nun das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Die Klägerin habe am 2. November Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) am Dienstag in Berlin mit.
Die Frist zur Begründung der Berufung laufe noch (AZ: 7 Sa 1125/23). Das Arbeitsgericht Berlin wies am 20. September die Klage der Ex-Justiziarin ab und bestätigte damit das Vorgehen des RBB.
Der Sender hatte im Dezember 2022 das Arbeitsverhältnis mit Lange beendet und dies damit begründet, dass in ihrem Dienstvertrag sittenwidrige Ruhegeld-Regelungen enthalten seien, weswegen der Vertrag nichtig sei. Außerdem sprach der RBB eine außerordentliche Kündigung aus, unter anderem weil sich die damalige Direktorin eine ARD-Zulage gewähren ließ, obwohl der RBB den ARD-Vorsitz noch nicht übernommen hatte.
Das Arbeitsgericht erklärte Langes letzten Dienstvertrag aufgrund der Ruhegeld-Regelungen bis zum Rentenbeginn für nichtig. Die außerordentliche Kündigung bestätigte das Gericht und legte fest, dass Lange 8.500 Euro plus Zinsen für die unberechtigte erhaltene ARD-Zulage zurückzuzahlen habe (22 Ca 13070/22).
Der RBB befindet sich seit Sommer 2022 in einer schweren Vertrauens- und Führungskrise. Der Ende August 2022 fristlos entlassenen Intendantin Patricia Schlesinger wurden unter anderem Vetternwirtschaft und Verschwendung vorgeworfen.