Nach Beschwerden über Missstände bei der Betreuung von Menschen mit Behinderung in einer Mainzer Einrichtung der Kreuznacher Diakonie hat das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) ein offizielles Prüfverfahren eingeleitet. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass die Stiftung Kreuznacher Diakonie ihre „vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt“, teilte eine Behördensprecherin am Freitag auf Nachfrage dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Zuvor hatten die Zeitungen der VRM-Gruppe mehrfach über Vorwürfe von Familien berichtet, deren Angehörige in einer Einrichtung der Kreuznacher Diakonie in Mainz leben.
Bei der Betreuung der Menschen mit Behinderung gebe es Mängel, etwa bei der Hilfe zur Körperpflege, die vernachlässigt werde. Zudem hätten Beschäftigte für sogenannte Einzelfallbetreuungen Arbeitsstunden abrechnen lassen, die gar nicht geleistet worden seien.
Bereits Ende September habe ein dreistündiges Treffen zwischen den Beschwerdeführern und dem LSJV stattgefunden, teilte das Landesamt mit. Die Angehörigen hätten dabei auch ausführlich die von ihnen wahrgenommenen Probleme bei der Kommunikation mit der Einrichtung geschildert. Im Oktober hätten Vertreter des LSJV dann die Einrichtung besucht und die Mitarbeiter „zu einer gelingenden Kommunikation mit Angehörigen im Allgemeinen“ beraten.
Bereits seit dem Frühjahr läuft ein weiteres Prüfverfahren, nachdem der rheinland-pfälzische Landesrechnungshof den Verdacht geäußert hatte, dass das Land Rheinland-Pfalz der Kreuznacher Diakonie womöglich unverhältnismäßig viel Geld für die Arbeit ihrer Behindertenwerkstätten überweist. Erlöse aus der Behindertenhilfe könnten womöglich in den defizitären Krankenhausbetrieb des Sozialunternehmens umgeleitet worden sein, was unzulässig wäre.
Die Kreuznacher Diakonie hatte damals davon gesprochen, Grund für die Kritik seien missverständliche Interview-Äußerungen gewesen, tatsächlich finde ein Verlustausgleich nicht statt. Ein Ergebnis der Prüfung steht noch aus. Zur Klärung des Sachverhalts müssten umfangreiche Unterlagen ausgewertet werden, hieß es dazu im LSJV. Zu den neuen Vorwürfen hinsichtlich der Betreuungsmängel war auf Nachfrage zunächst kein Kommentar von der Kreuznacher Diakonie zu erhalten.