Die Landesregierung von Baden-Württemberg lehnt den Einsatz von Blaulicht und Martinshorn an Privatfahrzeugen leitender Notärztinnen und Notärzte ab. Als Begründung verweist das Innenministerium in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme zu einem Antrag der SPD-Landtagsfraktion auf die bundesrechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Demnach dürfen nur Einsatz- und Kommandofahrzeuge mit Sondersignalen ausgerüstet sein, wenn sie auch äußerlich deutlich als solche erkennbar sind.
Das Ministerium argumentiert, dass eine Ausstattung privater Fahrzeuge von Notärzten dieser Regelung widersprechen würde. Ziel der Vorschrift sei es, die Akzeptanz von Einsatzfahrten in der Bevölkerung zu erhalten und den Einsatz von nicht gekennzeichneten Fahrzeugen auf verdeckte Ermittlungen zu beschränken.
In der Praxis werden leitende Notärzte in den meisten der 35 Rettungsdienstbereiche im Land von einem Fahrzeug des Rettungsdienstes, der Feuerwehr oder der Polizei abgeholt und zum Einsatzort gefahren. Dieses Vorgehen sei seit Jahrzehnten etabliert und habe sich bewährt, so das Ministerium. In acht Bereichen stehen den Notärzten bereits Dienstfahrzeuge zur Verfügung.
Eine flächendeckende Ausstattung aller leitenden Notärzte mit Dienstfahrzeugen wäre mit hohen Kosten verbunden. Das Ministerium schätzt den Betrag für landesweit rund 350 benötigte Fahrzeuge auf etwa 21 Millionen Euro. Hinzu kämen laufende Kosten für den Unterhalt. Andere Bundesländer regeln die Nutzung von Sondersignalen unterschiedlich. Während Bayern und Hessen den Einsatz an Privatfahrzeugen unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, lehnen dies andere Länder wie Brandenburg und Sachsen ab. (3285/17.12.2025)