Die Thüringer Landesregierung hat keinen Überblick über die Zahl der AfD-Mitglieder im Landesdienst. Parteimitgliedschaften von Beamten oder Tarifbeschäftigten würden nicht erhoben, sagte Innenminister Georg Maier (SPD) dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Erfurt. Auch Schätzungen hierzu lägen seinem Haus nicht vor.
„Beamtinnen und Beamte müssen sich ebenso wie Tarifbeschäftigte durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaats Thüringen bekennen“, sagte Maier. Sie müssten dabei grundsätzlich für deren Erhaltung aktiv eintreten. Ein Teil des Verhaltens, das für die Beurteilung der Persönlichkeit des Bediensteten eventuell erheblich sei, könne auch der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sein, die verfassungsfeindliche Ziele verfolge.
Generell werde jeder Beschäftigte in Thüringen etwa bei Einstellung in den öffentlichen Dienst zur Verfassungstreue belehrt. Berührte die Tätigkeit sicherheitsempfindliche Aspekte, werde vor einer Einstellung das Landesamt für Verfassungsschutz bei der Sicherheitsüberprüfung beteiligt. Durch die Prüfung solle die Zuverlässigkeit der Person im Hinblick auf die Tätigkeit festgestellt werden. Hierbei werde auch eine Zugehörigkeit zu Thüringer Landesverband der AfD berücksichtigt.
Zugleich betonte Maier, die Einstufung des AfD-Landesverbandes durch das Amt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch stelle einen gewichtigen Anhaltspunkt innerhalb einer anzustellenden Bewertung hinsichtlich etwaiger Verstöße gegen die Pflicht zur Verfassungstreue dar. Verstöße gegen diese Pflicht seien jedoch jeweils im Rahmen von einzelfallbezogenen disziplinar- und arbeitsrechtlichen Verfahren zu prüfen, sagte Maier.
Als Disziplinarmaßnahmen für aktive Beamtinnen und Beamte kommen laut Maier Verweise, Geldbußen, Kürzungen der Dienstbezüge, Zurückstufungen und schließlich die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht. Tarifbeschäftigte müssten analog mit entsprechenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Im Ergebnis finden solche Prüfungen jedoch derzeit nicht statt. Gefragt nach eingeleiteten Verfahren während der vergangenen zwölf Monate antwortete Maier, dass im Thüringer Innenministerium „derzeit keine entsprechenden Prüfungen vorgenommen“ werden. Dafür gebe es aktuell keinen Anlass.