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Land Berlin zahlt künftig 14,84 Euro Mindestlohn

Der Bruttomindestlohn des Landes Berlin steigt zum 1. Januar 2026 von 13,69 Euro auf 14,84 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2027 erhöht er sich auf 15,58 Euro, wie der Senat am Dienstag auf Vorlage von Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) beschloss. Der Mindestlohn gilt dort, wo das Land Berlin Einfluss auf die Bezahlung hat. Das ist demnach etwa in der Berliner Verwaltung, in landeseigenen Unternehmen oder bei Organisationen, die vom Land Geld erhalten, der Fall.

Er richte sich seit einer kürzlich in Kraft getretenen Gesetzesänderung nach den prozentualen Erhöhungsempfehlungen der bundesweiten Mindestlohnkommission, hieß es. Der bundeseinheitliche Mindestlohn steige zwar bis 2027 nur auf 14,60 Euro an. In teuren Städten wie Berlin reiche dies aber nicht aus, daher habe der Senat einen dynamisch angepassten Landesmindestlohn geschaffen. Mindestens 350.000 Menschen, etwa 20 Prozent der Beschäftigten, sollen davon profitieren.

Senatorin Kiziltepe erklärte, wer tagtäglich die Stadt am Laufen halte, verdiene „Respekt durch gute Bezahlung“. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Berlin-Brandenburg begrüßte dies grundsätzlich. Allerdings werde dadurch der Vergabemindestlohn „wirkungslos“, erklärte die Vorsitzende Katja Karger. Dieser liege derzeit bei 13,69 Euro in Berlin und 13 Euro in Brandenburg. Sie argumentierte, dass in beiden Bundesländern weniger als 50 Prozent unter dem Schutz eines Tarifvertrags arbeiten würden. Der Vergabemindestlohn greift bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.