Die Zahl der Straftaten, die im Zusammenhang mit sogenannter Clankriminalität erfasst wurden, ist im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen erneut gestiegen. 2023 habe die Polizei insgesamt 7.000 Straftaten von kriminellen Clanmitgliedern erfasst, ergibt das am Donnerstag vom NRW-Innenministerium veröffentlichte Lagebild Clankriminalität. Das seien knapp sieben Prozent mehr als im Vorjahr.
Etwa ein Drittel der erfassten Taten (2.145) seien 2023 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit gewesen, hieß es. Zudem habe es 1.429 Fälle von Körperverletzung gegeben. Drogendelikte hätten rund acht Prozent der Straftaten ausgemacht (579). Bei etwa 15 Prozent (1.099) der Taten habe es sich um Vermögens- oder Fälschungsdelikte gehandelt. Zudem seien 887 Diebstähle und 714 Verkehrsdelikte erfasst worden.
Von den 7.000 Taten im Bereich der Clankriminalität seien rund 1.200 Taten dem Bereich der Schweren Kriminalität zuzuordnen, hieß es. Dies seien Fälle wie gefährliche Körperverletzung, Raub oder Schutzgelderpressung gewesen. Zudem seien zehn Tötungsdelikte erfasst worden.
Insgesamt seien 2023 etwa 4.200 Tatverdächtige mit Bezug zur sogenannten Clankriminalität ermittelt worden, erklärte das Ministerium. Der Großteil von ihnen hatte die deutsche Staatsangehörigkeit (2.183). 770 Tatverdächtige waren syrische Staatsbürger, 580 hatten einen libanesischen Pass und 407 einen türkischen, hieß es. Andere Verdächtige waren staatenlos oder die Staatsangehörigkeit konnte nicht geklärt werden. Insgesamt habe es in NRW 423 Razzien gegen Clankriminalität gegeben. Die Polizei habe mehr als über 600 Strafanzeigen geschrieben und über 1.000 Verwarngelder verhängt. 225 Objekte seien geschlossen worden.
Als „Clankriminalität“ werden in NRW Straftaten gewertet, die von Tatverdächtigen mit einem von den Ermittlungsbehörden als relevant definierten Familiennamen begangen wurden. Auf der Liste der Ermittlungsbehörden stehen den Angaben zufolge aktuell 118 Familiennamen. Dabei werden ausschließlich türkisch-arabischer Großfamilien in den Blick genommen. An dieser Kategorisierung gibt es Kritik. So sei die Nutzung des Nachnamens für die Zuordnung zu einem kriminellen „Clan“ zu ungenau und stigmatisierend, bemängeln Kritikerinnen und Kritiker.