Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus, wehrt sich weiterhin gegen Medienberichte, wonach sie bereits vor vielen Jahren über Missbrauchsvorwürfe gegen einen Kirchenmitarbeiter informiert gewesen sei und diese nicht gemeldet habe. Ein Sprecher der westfälischen Landeskirche, der Kurschus als Präses vorsteht, sagte am Donnerstagabend auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), Kurschus’ Erklärung von Montagabend bleibe zutreffend. “Ihr ist nichts hinzuzufügen.”
Kurschus widersprach damit der “Siegener Zeitung”, die sich in einem Bericht am Wochenende auf einen Zeugen berief und an diesem Donnerstag einen weiteren Zeugen zitierte. Nach den auch eidesstattlich versicherten Angaben soll mit Kurschus vor Jahrzehnten in ihrem Garten über die Vorwürfe gesprochen worden sein. Zudem zitierte das Blatt nun auch aus einem Schreiben des Beschuldigten, in dem dieser sich im Nachgang des Gartengesprächs über die Vorwürfe beschwerte und rechtliche Schritte androhte. Der Brief weckt aus Sicht der Zeitung deutliche Zweifel an den Schilderungen von Kurschus. Diese soll auch Patentante eines Kindes des Verdächtigen sein, wie es heißt.
Kurschus habe erst zu Beginn dieses Jahres von dem Fall erfahren
Bei der EKD-Synode zu Wochenbeginn in Ulm hatte die Geistliche erklärt, sie habe erst zu Beginn dieses Jahres von dem Fall erfahren. “Ich bin entsetzt und wütend, aktuell so furchtbare Schilderungen über eine Person zu erfahren, von der ich bislang nur ein anderes Gesicht wahrgenommen hatte.” Dass sie die beschuldigte Person aus der Zeit ihrer jahrzehntelangen Tätigkeit im Kirchenkreis Siegen gut kenne, sei allgemein bekannt. “Hinweise auf sexualisierte Gewalt hat es in dieser Zeit mir gegenüber nicht gegeben.” In Gesprächen vor vielen Jahren sei zwar die sexuelle Orientierung des Beschuldigten thematisiert worden, zu keiner Zeit aber der Tatbestand sexualisierter Gewalt.
Wie Medien am Montag unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Siegen berichteten, gebe es bislang keine Hinweise auf eine strafrechtliche Relevanz der Vorwürfe gegen den Mann. Offenbar habe der Beschuldigte seine Stellung dazu ausgenutzt, um erwachsene junge Männer zu verführen.