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Kürzere Asylverfahren in Brandenburg

Asylverfahren werden an Brandenburgs Verwaltungsgerichten schneller entschieden als im Vorjahr. Die durchschnittliche Verfahrensdauer sei von knapp 35 Monaten im zweiten Quartal 2023 auf knapp 24 Monate im zweiten Quartal 2024 gesunken, teilte das Justizministerium am Montag in Potsdam mit. 2022 seien es noch gut 38 Monate gewesen. Es sei gelungen, Altbestände überwiegend abzubauen. Trotz steigender Neueingänge liege die Verfahrensdauer damit aktuell nur noch knapp über dem Bundesdurchschnitt.

Die Verkürzung der Verfahrensdauer sei auf eine Vielzahl von Maßnahmen zur Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren zurückzuführen, hieß es. Neben der Verbesserung der personellen Ausstattung der Verwaltungsgerichte, insbesondere der Asylkammern, führten auch Veränderungen bei den Zuständigkeiten zum März 2024 zu einer höheren Erledigungsleistung und damit zur Verringerung der Verfahrensdauer.

Per Verordnung seien die Zuständigkeiten für zahlreiche Herkunftsländer bei jeweils einem der drei Verwaltungsgerichte konzentriert worden, hieß es. Somit müsse sich nur noch ein Gericht mit einem bestimmten Herkunftsland befassen. Die Einrichtung einer Asyldokumentationsstelle beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg werde zu einer weiteren Beschleunigung der Asylverfahren führen.

Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) erklärte, die kürzere Dauer der asylgerichtlichen Verfahren belege den Erfolg der Bemühungen, die Asylverfahren effizienter zu gestalten. Sie gehe davon aus, dass die Verfahrenslaufzeiten in Asylsachen weiter kontinuierlich verringert werden könnten.