Mit den Krankenhäusern und der Notfallversorgung sollen auch die Rettungsdienste in Deutschland reformiert werden. Das sei dringend notwendig, unterstreichen die Krankenkassen. Doch die Widerstände sind groß.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) und die Björn Steiger Stiftung fordern eine grundlegende Erneuerung des Rettungsdienstes in Deutschland. Derzeit zeichne sich das Rettungswesen in Deutschland durch erhebliche Qualitätsmängel, Ineffizienz und Intransparenz bei einer gleichzeitigen Explosion der Kosten aus, erklärten sie am Mittwoch in Berlin. Aktuell sei es vom Wohnort abhängig, ob die Menschen bei lebensbedrohlichen Notfällen rechtzeitig versorgt würden.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Notfallversorgung in Deutschland grundlegend reformieren. Bis 2025 will er auch “bundesweit einheitliche Mindeststandards” für die Rettungsdienste einführen. Das ist kompliziert, weil der Rettungsdienst in der Bundesrepublik Ländersache ist. Verschiedene Landesregierung wehren sich gegen eine Bevormundung durch den Minister.
Die Vorstandsvorsitzende des vdek, Ulrike Elsner, erklärte dazu, bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen für die medizinische Notfallrettung seien notwendig und entsprächen auch der Forderung des Grundgesetzes nach einheitlichen Lebensverhältnissen. Im Rahmen dieser bundeseinheitlichen Standards seien dann die Länder für die Ausgestaltung des Rettungsdienstes verantwortlich. Nichtstun sei keine Option. “Es geht um Menschenleben”, so Elsner.
Der Geschäftsführer der auf die Verbesserung der Notfallhilfe spezialisierten Björn Steiger Stiftung, Christof Constantin Chwojka, erklärte, jede der 229 Leitstellen des Rettungsdienstes handele bislang nach eigenen Vorgaben. Notwendig sei eine grundlegende Restrukturierung und Verringerung der Leitstellen zu modernen Leitstellensystemen. Umgekehrt würden viel zu viele Menschen mit Bagatellerkrankungen mit Rettungswagen oder sogar mit Hubschraubern ins Krankenhaus transportiert, wo sie die Notaufnahmen der Krankenhäuser verstopften.
Chwojka sprach sich dafür aus, den Rettungsdienst im Rahmen des Sozialgesetzbuchs V zu regeln. Damit würde es möglich, dass nicht nur die Transportleistung ins Krankenhaus von den Krankenkassen bezahlt werde, sondern auch die Patientinnen und Patienten in psychosoziale oder pflegerische Versorgungsbereiche gesteuert würden.