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Organspende: Krankenhausgesellschaft unterstützt Widerspruchslösung

Zu viele Menschen warten vergeblich auf ein Spenderorgan. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft unterstützt daher die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende.

Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)
Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)Imago / Metodi Popow

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft unterstützt den neuen Vorstoß für die Einführung einer Widerspruchslösung in der Organspende. „Die Widerspruchslösung kann für mehr gerettete Leben sorgen, da sich die Menschen so aktiv mit der Frage der Organspende auseinandersetzen müssen“, sagte ihr Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß dem Redaktions Netzwerk Deutschland. „Viel zu viele Menschen warten nach wie vor vergeblich auf ein Spenderorgan.“

Deshalb sei es wichtig, dass die Zahl der Organspender in Deutschland spürbar steige, betonte Gaß. „Mehr Aufklärung darüber, was Organspende eigentlich bedeutet und wie stark sie in Deutschland reguliert und überwacht ist, kann dabei helfen.“ Eine parteiübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten hatte einen neuen Anlauf gestartet, eine Widerspruchsregelung bei der Organspende einzuführen.

Widerspruchslösung gilt in den meisten EU-Ländern

Bei einer solchen Lösung würde jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch zum Organspender, der dem zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Aktuell ist es andersherum: Ein möglicher Organspender ist, wer selbst zu Lebzeiten zugestimmt hat oder dessen Angehörige nach dem Tod zustimmen. Eine Widerspruchslösung gilt in den meisten europäischen Ländern, etwa in Frankreich, Spanien, Italien, Großbritannien und Polen.

Der Bundesverband der Organtransplantierten äußerte ebenfalls Zustimmung. Eine Widerspruchslösung sei „dringend und wichtig“, sagte Verbandschefin Sandra Zumpfe dem „RedaktionsNetzwerk“. Nötig sei auch eine stärkere Anerkennung und Betreuung der Hinterbliebenen von Organspendern.