Vor dem Hintergrund des ausgeweiteten Messerverbots bei Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen müssen auch Weihnachtsmarktgäste möglicherweise mit schärferen Kontrollen rechnen. Die zuständigen Behörden seien auch für Durchsuchungen befugt, teilte das sächsische Innenministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Dresden mit. Besucherinnen und Besucher könnten kurzzeitig angehalten und befragt werden. Zudem sei es den Behörden erlaubt, Gäste zu durchsuchen und deren Taschen in Augenschein zu nehmen.
Laut Verordnung ist das Mitführen von Messern bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Märkten und vergleichbaren öffentlichen Veranstaltungen verboten. Wie entsprechende Kontrollen umgesetzt werden, liege jedoch im Regelfall in der Verantwortung der Veranstalter, hieß es. Diese müssten konkrete Vorgaben zum Hausrecht formulieren und auch dafür sorgen, dass diese eingehalten werden.
Die Polizei könne im Einzelfall unterstützend tätig werden, hieß es weiter. Ob und in welchem Ausmaß polizeiliche Präsenz bei Veranstaltungen erforderlich ist, um einen störungsfreien und friedlichen Verlauf zu garantieren, werde je nach Lage angepasst und im Einzelfall entschieden.
Am Donnerstag ist die kürzlich von Bundestag und Bundesrat beschlossene Ausweitung von Messerverboten in Kraft getreten. Das Mitführen von Messern ist seitdem für öffentliche Veranstaltungen, Feste und Märkte verboten.