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Kommunen und Land einigen sich auf Details für Bezahlkarte

Die Mainzer Landesregierung und die rheinland-pfälzischen Kommunalverbände haben ihren Streit über die Ausgestaltung der sogenannten Bezahlkarte beigelegt. Der Weg zur flächendeckenden Einführung der Karte noch im zweiten Quartal 2025 sei damit frei, teilte das federführende Mainzer Integrationsministerium am Montag nach einem Treffen mit Kommunalvertretern mit. Vereinbart wurde insbesondere, Überweisungen mit der Karte stark einzuschränken.

„Auf ausdrücklichen Wunsch der kommunalen Spitzenverbände wird die Karte durch eine sogenannte Positivliste flankiert“, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums. Die jeweils zuständige Behörde müsse jede einzelne IBAN freigeben, auf die eine Überweisung mittels Bezahlkarte erfolgen solle. Bei der maximal verfügbaren Bargeldmenge gibt es gegenüber bisherigen Planungen keine Änderungen. Asylbewerber sollen danach monatlich bis 130 Euro mit der Karte in bar abheben können. Kommunalvertreter hatten teilweise ein noch restriktiveres Vorgehen gefordert und wollten den bundesweiten Richtwert von 50 Euro festschreiben.

Die rheinland-pfälzische Flüchtlingshilfe hatte unmittelbar vor dem Treffen nochmals an die Kommunen im Land appelliert, auf die Einführung der Bezahlkarte zu verzichten. Die geplante Reform werde weder zu Einsparungen noch zur Entlastung der Behördenmitarbeiter führen, hieß es in einer am Montag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung von Flüchtlingsrat und Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz. Je restriktiver die Regelungen für die Bezahlkarte ausgestaltet würden, umso größer werde der Verwaltungsaufwand in den zuständigen Behörden, da die Zahl von Anträgen auf Ausnahmen steigen werde: „Noch mehr Widersprüche und noch mehr Rechtsmittel gegen Antrags- und Leistungsbescheide sind dann vorprogrammiert.“

Grundsätzlich bleibe die Bezahlkarte ein „Instrument der Drangsalierung von Geflüchteten, denen das Leben in Deutschland schwer gemacht“ werden solle. Die Einführung sei keine Pflicht, rheinland-pfälzische Städte und Kreise sollten deshalb dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen folgen, wo bereits über 60 Kommunen darauf verzichtet hätten.

Die Bundesländer hatten sich 2024 auf die Einführung der Bezahlkarte geeinigt. Offizielle Begründung für die Einführung ist, dass Überweisungen in die Heimatländer oder an Schlepper unterbunden werden sollen. Die Karten sollen bundesweit den Einkauf in Läden ermöglichen. Auch geringe Bargeldbeträge sollen in teilnehmenden Geschäften abgehoben werden können. In Rheinland-Pfalz wurden die Sozialleistungen für Flüchtlinge in den vom Land betriebenen Erstaufnahmestellen Anfang 2025 auf eine Bezahlkarte umgestellt, zwei Kommunen, der Rhein-Pfalz-Kreis und Pirmasens hatten bereits 2024 in Eigenregie organisierte Bezahlkartensysteme für die auf ihrem Gebiet lebenden Flüchtlinge etabliert.