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Kommunaler Spitzenverband begrüßt Start der Corona-Enquetekommission

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat den Start der Enquete-Kommission im Bundestag zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie begrüßt. Verbandspräsident Ralph Spiegler sagte der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Dienstag), es sei richtig, dass der Bundestag im Rahmen einer Enquete-Kommission die Corona-Pandemie behandeln und die ergriffenen Maßnahmen analysieren werde. „Nur so können wir wertvolle Rückschlüsse ziehen und uns besser auf mögliche kommende Ereignisse vorbereiten.“

Spiegler sagte, gerade die Städte und Gemeinden seien während der Corona-Pandemie besonders gefordert gewesen. „Vor Ort mussten vielfach unter hohem Zeitdruck die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt und durchgesetzt werden.“ Die Enquete-Kommission werde auch Hinweise geben, welche Entscheidungen im Rückblick „nicht zielführend oder sogar überzogen“ waren.

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) äußerte sich positiv zur Einsetzung der Kommission. „Besonders in den Bildungseinrichtungen hatten die getroffenen Maßnahmen starke Auswirkungen und bei Kindern und Jugendlichen schwerwiegende Folgen, die weiterhin nachwirken“, sagte die GEW-Vorsitzende Maike Finnern der Zeitung.

Die vom Bundestag eingesetzte Enquetekommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ hat am Montag ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll unter anderem das staatliche Handeln in der Corona-Zeit untersuchen, aber auch „soziale und wirtschaftliche Aspekte“ und Fragen der Kommunikation, wie es im Einsetzungsbeschluss des Bundestags heißt. Außerdem sollen Empfehlungen formuliert werden, etwa zu Vorsorge und Prävention gegen künftige Pandemien und für die „Effektivierung des Krisenmanagements“.

Die Bundestagsfraktionen entsenden jeweils entsprechend ihrer Größe insgesamt 14 Mitglieder in die Kommission, hinzu kommen 14 externe Fachleute. Das Gremium kann Sachverständige, Interessenvertreter und Betroffene in öffentlichen Sitzungen anhören und Gutachten in Auftrag geben. Auch Bürgerinnen und Bürger sollen „insbesondere durch öffentliche Formate“ zu Wort kommen können. Der Abschlussbericht muss bis Ende Juni 2027 vorliegen.