Die Kommunalen Spitzenverbände kritisieren Pläne des Landes, die Ahndung von Verstößen gegen das neue Konsumcannabisgesetz den Städten, Gemeinden und Landkreisen zu übertragen. „Wir sehen diese Aufgabe nicht bei uns, Polizeistreifen wäre besser geeigneter“, sagte der Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Stephan Meyn, am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Auch der Niedersächsische Städtetag lehnt die Pläne ab. Sie seien „praxisuntauglich“, außerdem fehle es an Personal. Unterdessen wächst landesweit die Zahl der Cannabis-Anbauvereinigungen.
Die Landesregierung in Hannover hatte am Dienstag eine entsprechende Veränderungsverordnung auf den Weg gebracht. Darin hieß es, der Vollzug von Ordnungswidrigkeitsverfahren obliege in Niedersachsen grundsätzlich den Ordnungsdiensten der Kommunen. Diese Zuständigkeit soll nun auch für die Ahndung von Verstößen gegen das seit dem 1. April geltende Cannabisgesetz gelten.
Die Kontrollen sind nötig, weil es trotz der Teillegalisierung von Cannabis für Erwachsene, eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben gibt: So ist etwa der Cannabis-Konsum in unmittelbarer Gegenwart von unter 18-Jährigen sowie in der Nähe von Schulen, Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen, Sportstätten und Freibädern verboten.
„Es war nicht unser Wunsch, dass Cannabis legalisiert wird“, sagte Meyn. Das neue Cannabis-Gesetz und die entsprechenden Kontrollen bedeuteten viel Aufwand: „Es sind sehr viele Details, die es kompliziert machen.“ So könne nicht davon ausgegangen werden, dass jeder Verstoß schnell geahndet werden könne, weil der Betroffene den Regelverstoß zugibt. „Wir müssen auch mit Einsprüchen rechnen und den bürokratischen Folgen.“
Ein weiteres Problem sei mangelndes Wissen der kommunalen Ordnungshüter über Cannabis. „Wenn jemand sagt, das ist nur Tabak mit Geschmack, woher sollen die Kontrolleure wissen, ob es wirklich Cannabis ist“, sagte Meyn. Das Gleiche gelte für die erlaubten Höchstmengen. „Müssen die Kontrolleure Feinwaagen bei sich haben, um zu prüfen, ob die Höchstmenge überschritten wurde?“
Kirsten Hendricks, Geschäftsführerin des Städtetages, sagte, das Vorhaben stoße auch bei ihren Mitgliedern auf Ablehnung. „Um es ganz deutlich zu sagen: Die kommunale Ebene hat um dieses Gesetz nie gebeten.“ Nun aber müssten sie es ausbaden.
Für Kontrollen fehle das Personal, der Gesundheits- und Jugendschutz könne deshalb nicht sichergestellt werden, sagte Hendricks. „Zudem müssen wir leider befürchten, dass die Verordnung nicht mit einer entsprechenden Kostenregelung daherkommt, die es den Kommunen überhaupt ermöglichen würde, Kapazitäten für Kontrollen aufzubauen.“