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Klimakleber-Pater: Will Strafe im Gefängnis absitzen

Das Bayerische Oberste Landesgericht lehnte seine Revision ab. Nun soll Jesuit Jörg Alt wegen einer Sitzblockade für Klimaschutz 500 Euro zahlen. Er geht aber lieber ins Gefängnis und spricht von Ungerechtigkeit.

Jesuitenpater Jörg Alt, der in den vergangenen Jahren mit Sitzblockaden für das Klima gekämpft hat, will die gegen ihn verhängte Geldstrafe von 500 Euro nicht zahlen. Stattdessen sei er bereit, ersatzweise 25 Tage lang im Gefängnis zu sitzen, ließ Alt in einer am Dienstag in Nürnberg veröffentlichten Erklärung wissen. “Ich tue dies in Solidarität mit jenen Klimaaktivistinnen und -aktivisten, die von Verwaltung und Justiz ähnlich behandelt werden – das mag alles rechtmäßig sein, es ist aber ungerecht.”

Als Ordensmann habe er wegen des Armutsgelübdes weder Einkommen noch Bankkonto, so Alt. Er wolle den Orden und die Mitbrüder nicht schädigen, indem sie für ihn das Geld zahlten. Er werde auch nicht öffentlich um Spenden bitten, um sich “freizukaufen”.

Nach wie vor sei er überzeugt, “das Bestmögliche zum richtigen Zeitpunkt getan zu haben”, betonte der Jesuit. Wenn immer noch behauptet werde, es gebe trotz der zunehmenden Extremwetterereignisse keine Notlage und “mildere Mittel”, um die Politik zum Handeln zu bringen, sei er bereit, als “unbelehrbarer Überzeugungstäter” zu gelten. All seine anderen Anstrengungen hätten nicht funktioniert. Ihm gehe es mit der Aussicht auf das Gefängnis nicht gut, aber er tue es für seine Freunde aus dem Globalen Süden und den kommenden Generationen.

Alt war mit seiner Revision gegen ein gegen ihn ergangenes Urteil beim Bayerischen Obersten Landesgericht in München jüngst gescheitert. Der Ordensmann hatte seine Beteiligung an der Aktion von “Letzter Generation” und “Extinction Rebellion” am 16. August 2022 auf dem Nürnberger Bahnhofsplatz als Notstandshaltung gerechtfertigt. Dem war der 3. Strafsenat des Gerichts nicht gefolgt.

Nach Auffassung des Senats hätte der Angeklagte andere Mittel gehabt, um auf den politischen Meinungsbildungsprozess einzuwirken. So hätte er auf legalem Wege von seiner Meinungs- und Versammlungsfreiheit oder der Freiheit der Bildung politischer Parteien Gebrauch machen können. Auch das Petitionsrecht hätte ihm zur Verfügung gestanden. Das Landesgericht räumte ein, dass Alt und die anderen Beteiligten mit ihrer Blockade an einem Hauptverkehrspunkt einen Beitrag zu einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage leisten wollten. Die Aktion sei dennoch als “strafrechtliches Unrecht” zu missbilligen.

Der Jesuit hatte sich mit einer Hand auf die Fahrbahn geklebt, wie es heißt. Dies habe er mit rund 40 weiteren Personen getan. Durch die den Behörden weder zeitlich noch örtlich angekündigte Aktion hätten die Teilnehmenden den Verkehr an einem stark frequentierten Ort zum Erliegen bringen wollen, um so auf die fortschreitende Klimaerwärmung aufmerksam zu machen.

Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte den Jesuiten am 30. November 2023 wegen Nötigung zu einer Strafe von 75 Tagessätzen von je 15 Euro (1.125 Euro). In der Berufung schwächte das Landgericht Nürnberg-Fürth diese im April 2024 ab – zu 50 Tagessätzen von je 10 Euro (500 Euro).