Das Landgericht Berlin hat am Dienstag über eine Klage des Bundesgeschäftsführers der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta verhandelt. In seiner Klage verlangt Jürgen Resch die Schließung von Facebook-Gruppen. Darin werde er regelmäßig massiv beleidigt und bedroht. Administriert werde eine der Facebook-Gruppen mit mehr als 50.000 Mitgliedern unter anderem von Mitarbeitern der Automobilbranche.
Weder Meldungen an Facebook noch 300 Strafanzeigen hätten zu einem Ende der Drohungen geführt, beklagt der DUH-Geschäftsführer. Seit Jahren sei der Facebook-Mutterkonzern Meta nicht in der Lage oder unwillig, diese Gruppen zu schließen.
Bei der Verhandlung am Dienstag äußerte der Vorsitzende Richter Holger Thiel Verständnis für das Anliegen des Klägers. Thiel sprach von Beleidigungen, Bedrohungen und unsäglichen Gewaltphantasien. „Wir finden erschütternd, was in diesen Gruppen geäußert wurde“, sagte der Richter.
Thiel betonte, er sehe dennoch keine Erfolgsaussicht für das Verfahren. Es gehe um Verhältnismäßigkeit und eine Abwägung zwischen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers und der Meinungsfreiheit der Gruppenmitglieder. Der Richter sprach von einem Überwiegen der Informations- und Meinungsfreiheit, weil die beanstandeten Posts nicht auf die Gruppe, sondern einzelne ihrer Mitglieder zurückgingen.
Beanstandete Beiträge seien gelöscht worden. Wenn einer Vielzahl von Nutzern, die sich nicht strafrechtlich äußerten, durch eine Schließung der Gruppe ihr Betätigungsfeld genommen würde, wäre das laut dem Richter unverhältnismäßig. Es gebe keinen Anspruch auf Löschung ganzer Gruppen, wenn diese nicht Urheber der Äußerungen seien.
Resch berichtete vor Gericht, beanstandete Posts würden teils monatelang nicht gelöscht. Strafanzeigen führten erst nach bis zu zwei Jahren zu einem Ergebnis. DUH-Anwältin Juliane Schütt sagte, die Administratoren der betreffenden Gruppen löschten nicht in ausreichendem Maße.
„In Angst zu leben, ist nicht zumutbar“, sagte Schütt mit Blick auf angedrohte Gewalt. Bei der Auflösung von Demonstrationen, aus denen heraus es zu antisemitischen Äußerungen komme, werde auch das Versammlungsrecht einer Mehrzahl an friedlichen Demonstranten eingeschränkt. Analog sei bei Bedrohungen aus Facebook-Gruppen heraus zu verfahren.
Der Meta-Anwalt argumentierte, die strafrechtlich relevanten Äußerungen stellten unter ein Prozent der gesamten Posts der Gruppen dar. Einzelne Beiträge seien „unsäglich“. Sie seien von der Plattform gelöscht worden.