Vertreter der kirchlichen Jugendarbeit im Land sehen und wollen durch das Cannabisgesetz vom 1. April keine Veränderungen. „Weite Teile unserer Angebote fallen ohnehin unter das Verbot des Cannabis-Konsums für Minderjährige“, teilte die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Württemberg (AEJW) dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag in Stuttgart mit. „Deshalb ändert sich auch mit dem neuen Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) in diesen Arbeitsbereichen nichts.“
Die AEJW rege bei ihren Mitgliedern an, „dass es auch bei Veranstaltungen für Erwachsene keinen Cannabis-Konsum geben soll“. Nur so sei der „Schutz der uns anvertrauten jungen Menschen vollumfänglich zu gewährleisten“. Dieser nötige Schutz sei auch im Gesetz benannt und komme im Abstandsgebot zu Einrichtungen wie Schulen zum Ausdruck. Die AEJW verweist als Beispiel auf die Wirte des Stuttgarter Frühlingsfestes. Sie hätten erklärt, auf Basis ihres Hausrechts in ihren Zelten keinen Cannabis-Konsum zu erlauben. Die AEJW ist ein freiwilliger Zusammenschluss der verschiedenen Gruppierungen und Arbeitsformen evangelischer Jugendarbeit in Württemberg.