Schwerin. Die neue Corona-Landesverordnung schreibt für Gottesdienste und Andachten in Mecklenburg-Vorpommern die 3G-Regel vor. Weil es durch die Nachweiskontrolle zu Wartezeiten kommen kann, bitten die Kirchenkreise die Gottesdienstbesucher um Verständnis und Geduld, wie die Kirchenkreise mitteilen. Nur geimpfte, genesene oder getestete Personen können teilnehmen. Zudem müssen alle Teilnehmenden während des Gottesdienstes eine Maske tragen. Bei Gemeindegesang ist ein Abstand von zwei Metern nötig.
Der 3G-Nachweis muss vor dem Zugang am Kirchenportal belegt werden. Genesene können das mit einem entsprechenden Nachweis, der nicht älter als sechs Monate sein darf. Geimpfte weisen ihren Status mit dem gelben Impfpass oder einem Impfzertifikat über eine App nach. Eine negative Testung kann durch einen Schnelltest-Nachweis belegt werden. Zudem kann man vor Ort einen beaufsichtigten Selbsttest machen.