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Kirchenasyl: Regeln missachtet

Berlin – Nach Einschätzung der katholischen Kirche missachtet rund die Hälfte der Gemeinden die für Kirchenasyle vereinbarte Regel zur Übermittlung eines Fall-Dossiers. Aus Gesprächen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wisse man, dass 2017 entgegen der Übereinkunft zwischen Staat und Kirchen nur in etwa der Hälfte aller Kirchen­asylfälle in katholischen, evangelischen und freikirchlichen Gemeinden ein Dossier eingereicht wurde, sagte der Leiter des Berliner Büros der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Prälat Karl Jüsten, der Tageszeitung „Die Welt“.
Damit verstießen jene Gemeinden, zu deren konfessioneller Zugehörigkeit Jüsten im Einzelnen keine näheren Angaben machte, gegen die Verfahrensabsprache, die 2015 zwischen den Kirchen und dem Bundesamt getroffen wurde. Damals wurde festgelegt, dass der Staat das Kirchenasyl hinnimmt und zur Prüfung der jeweiligen Fälle bereit ist, sofern die Gemeinde dem Bundesamt Dossiers zu den Hintergründen der Asylsuchenden übermittelt und einen kirchlichen Ansprechpartner benennt.
Seit dem 1. August gilt ein Erlass von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), wonach bei Kirchenasylfällen in nicht vereinbarungsgemäß kooperierenden Gemeinden die Frist für den Selbsteintritt Deutschlands bei Dublin-Verfahren von sechs auf 18 Monate erhöht wird. epd/UK