Artikel teilen:

Kirchen wollen deutsche Entscheidung zum Arbeitsrecht abwarten

BIELEFELD/DÜSSELDORF – Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum kirchlichen Arbeitsrecht sehen die evangelischen Landeskirchen in NRW keinen Anlass für schnelle Änderungen ihrer Einstellungspraxis. Zunächst bleibe die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes abzuwarten, sagte der westfälische Kirchenrat Henning Juhl in Bielefeld dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Bis dahin bleibt im Einzelfall zu prüfen, ob bei Stellenausschreibungen auf die zwingende Voraussetzung der Kirchenmitgliedschaft verzichtet werden sollte.“ Das Bundesarbeitsgericht wird voraussichtlich im Sommer auf Grundlage des EuGH-Urteils entscheiden.
Juhl erklärte, die Evangelische Kirche von Westfalen habe die sogenannte Loyalitätsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) übernommen, in der Anforderungen für die Arbeit in kirchlichen Einrichtungen vorgegeben sind. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts müsse entschieden werden, inwieweit diese Richtlinie überarbeitet werden müsse. Juhl erläuterte, aktuell werde die Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche von bestimmten Berufsgruppen erwartet, etwa Gemeindemitarbeitern in der Verkündigung, Kirchenmusikern oder Küstern. Ähnlich sieht die Praxis in der Lippischen Landeskirche aus.
Die Evangelische Kirche im Rheinland hatte sich bereits im Januar in vielen Bereichen für Mitarbeiter anderer Konfessionen und Religionen geöffnet, etwa in der Pflege. Grundsätzlich bleiben die Bereiche Verkündigung, Seelsorge und evangelische Bildung aber evangelischen Mitarbeitern vorbehalten. Auch die Diakonie RWL erklärte, auf der Leitungsebene und in verkündigungsnahen Bereichen erwarte man die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche. In anderen Arbeitsbereichen sei die Einstellung von Mitarbeitern ohne und anderer Konfessionen sowie Religionen Abwägungssache im Einzelfall. epd