Die evangelische und die katholische Kirche in Sachsen-Anhalt sollen in den kommenden Jahren mehr Staatsleistungen aus dem Landeshaushalt erhalten. Wie das zuständige Bildungsministerium in Magdeburg dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch bestätigte, sollen die Leistungen nach dem aktuellen Haushaltsentwurf im kommenden Jahr auf rund 44,9 Millionen Euro steigen. Für 2026 seien knapp 47 Millionen Euro vorgesehen, davon gut 39 Millionen für die evangelische und rund acht Millionen für die katholische Kirche. Zuerst hatte die Magdeburger „Volksstimme“ berichtet.
Laut Bildungsministerium entwickeln sich die Staatsleistungen in Abhängigkeit von der Beamtenbesoldung. Die Kopplung an die Besoldungsgruppe A13 der Bundesbesoldungsordnung sei in den Verträgen des Landes mit den beiden Kirchen festgelegt worden.
Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Das Grundgesetz enthält in Artikel 140 einen aus der Weimarer Reichsverfassung übernommenen Auftrag, diese Zahlungen abzulösen.
Die Ampel-Koalition im Bund hatte 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart, hierzu ein Grundsätzegesetz zu verabschieden. Dies ist aber vor dem Bruch der Koalition nicht mehr zustande gekommen. Laut „Volksstimme“ ist die Ablösung der Staatsleistungen in Sachsen-Anhalt für die Landesregierung derzeit kein Thema. Zuvor müsse ein Bundesgesetz beschlossen werden, hieß es. Zudem könne sich das Land die zu erwartende Ablösesumme nicht leisten.