Artikel teilen:

Kirchen im Norden befürworten Verdi-Klage zum Sonntagsschutz

Sonntagsschutz, Kirchenkritik, Verdi-Klage: Kirchen und Gewerkschaft kritisieren neue Regelung zu Sonntagsöffnungen in MV. Das Oberverwaltungsgericht soll jetzt über die Rechtmäßigkeit der Ausweitung entscheiden.

Die Kirchenleitungen in Mecklenburg-Vorpommern begrüßen die von der Gewerkschaft Verdi eingereichte Normenkontrollklage gegen die neue Öffnungszeitenverordnung des Bundeslandes. Die neue Regelung weite die Ladenöffnungszeiten sonntags enorm und aus ihrer Sicht zu weit aus, erklärten die katholischen Erzbischöfe Heiner Koch und Stefan Heße am Freitag in einer gemeinsamen Stellungnahme. Sie sehen wie die Gewerkschaft den im Grundgesetz garantierten Schutz des Sonntags bedroht.

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erklärte ihrerseits: “Der Sonntag ist mehr als ein freier Tag – er ist ein Zeichen des gesellschaftlichen Atemholens, dient Familien als gemeinsame Zeit und steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.” Die Nordkirche erkenne die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für das Land an und habe Verständnis dafür, dass in stark frequentierten Urlaubsregionen begrenzte Sonntagsöffnungen möglich sind. “Aber das Regel-Ausnahme-Verhältnis darf nicht ins Gegenteil verkehrt werden.”

Bereits im Vorfeld hatten sich die Kirchen kritisch zu der räumlichen und zeitlichen Ausweitung geäußert. In Anhörungen zur Entstehung der neuen Verordnung brachten die zuständigen Erzbistümer Hamburg und Berlin nach eigenem Bekunden ihre Einwände mehrfach zur Sprache und wiesen unter anderem darauf hin, dass bereits 2011 per Gericht die damals geltende Bäderverkaufsverordnung gekippt worden sei.

Die Öffnungszeitenverordnung für Mecklenburg-Vorpommern ist seit März in Kraft und ersetzt die bisherige Bäderregelung. Sie ermöglicht in touristischen Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr eine erweiterte Öffnung von Läden an Sonn- und Feiertagen. Laut Verdi können nach der neuen Regelung Geschäfte an bis zu fast 80 Prozent der Sonntage geöffnet werden. Dagegen hat die Gewerkschaft beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald ein Normenkontrollverfahren eingeleitet.