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Kirche debattiert Altersobergrenze für Leitungsämter

Mit einer Debatte über Altersgrenzen für kirchliche Leitungsämter hat die Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ihre Herbsttagung in Berlin fortgesetzt. In einem Antrag an das Kirchenparlament, der am Donnerstag diskutiert wurde, hieß es dazu, Altersgrenzen gebe es in zahlreichen Bereichen, sei es für Ärztinnen, Notare oder im Bereich der Fluglotsen. Kandidierende für die ehrenamtlichen Gemeindeleitungen sollten deshalb höchstens 74 Jahre alt sein. Ziel sei, dass die Regelungen ab 2031 greifen.

Ab einem gewissen Alter, häufig jenseits der 75, falle es zunehmend schwer, die beruflichen Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten und effizient in die Arbeit der Gremien einzubringen, hieß es weiter in dem Antrag. Mit einer Altersbegrenzung solle auch die Generationengerechtigkeit gefördert werden. Kirche sei Gemeinschaft, in deren Leitung die Stimmen der verschiedenen Generationen nötig seien, um die vielfältigen Lebensrealitäten abzubilden.

In der Debatte gab es teils Zuspruch, teils Kritik. „Wir brauchen keine Altersgrenze, wir brauchen ein demokratisches Miteinander“, lautete einer der Einwände. Um Vielfalt zu gewährleisten, sei keine Altersgrenze nach oben nötig, lautete eine andere kritische Stimme. Die Gemeinden müssten ihr Leben vielmehr so gestalten, dass junge Menschen sich gerne beteiligen. Die Regelung könne dazu beitragen, dass in leitenden Ehrenämtern solidarisch Platz für Jüngere gemacht werde, hieß es hingegen in einer befürwortenden Stellungnahme. Eine Entscheidung wird am Samstag erwartet.