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Kirche besorgt über Verschärfung für Kirchenasyl

Bielefeld – Die Evangelische Kirche von Westfalen sieht viele Kirchengemeinden durch aktuelle Verschärfungen für das Kirchenasyl betroffen. Für Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, könne das zu einer starken Belastung führen, erklärte der Beauftragte der westfälischen Kirche für Migration, Pfarrer Helge Hohmann. Nach den am 1. August in Kraft getretenen Regeln würden Schutzsuchende als „flüchtig“ gelten, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einen Härtefall ablehnt. Die sogenannte Überstellungsfrist dauere dann nicht mehr wie bisher sechs, sondern 18 Monate.
Bei den Entscheidungen des Bamf entstehe oft der Eindruck, dass der jeweilige Härtefall nicht wirklich gründlich geprüft worden sei, erklärte Hohmann. Dann gebe es oft gute Gründe, das Kirchenasyl weiter zu gewähren. Dann müsse aber der Flüchtling, dem bei Abschiebung Gefahr für Leib und Leben drohe, bis zu 18 Monate unter dem Dach der Kirche ausharren, erläuterte Hohmann.
„Kirchenasyl für Flüchtlinge eröffnet keinen rechtsfreien Raum“, unterstreicht der Jurist im Landeskirchenamt, Thomas Heinrich. Es sei vielmehr eine letzte Möglichkeit für Kirchengemeinden, Flüchtlingen beizustehen. Damit werde der Staat um eine Überprüfung seiner Entscheidung gebeten. Im Bereich der westfälischen Landeskirche gibt es derzeit 23 Fälle von Kirchenasyl. Seit Jahresbeginn sind nach Angaben des Landeskirchenamtes 36 Kirchen­asyle beendet worden. epd