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Kindergelderhöhung im Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag in Berlin mit den Stimmen von SPD, Union, Grünen, FDP und AfD die geplante Erhöhung des Kindergelds beschlossen. Es soll im kommenden Jahr um fünf Euro auf 255 Euro im Monat steigen und zu Beginn des Jahres 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro für jedes Kind.

Der Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche steigt von 20 Euro auf 25 Euro im Monat. Er wird seit Juli 2022 Kindern und Jugendlichen gewährt, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Den Zuschlag hatte die Ampel-Koalition angesichts der damals hohen Inflation im Vorgriff auf die Kindergrundsicherung beschlossen – die aber gescheitert ist. Das Geld erhalten auch Kinder aus einkommensarmen Familien, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch nehmen, das sind Zuschüsse für Freizeitaktivitäten.

Die Erhöhung der staatlichen Leistungen für Kinder ist Bestandteil eines abgespeckten Steuergesetzes der gescheiterten Ampel-Koalition, auf das sich zunächst die drei Ex-Partner SPD, Grüne und FDP verständigt hatten. In dieser Woche hatte dann auch die Union ihre Zustimmung erklärt. Das geänderte Gesetz beinhaltet auch Änderungen zur Abmilderung der sogenannten kalten Progression.

Der steuerliche Kinderfreibetrag, inklusive des Freibetrags für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf, wird für das kommende Jahr von derzeit 9.540 Euro auf 9.600 Euro und für das Jahr 2026 auf dann 9.756 Euro erhöht. Außerdem steigt der Grundfreibetrag von derzeit 11.784 Euro auf 12.096 Euro im kommenden Jahr und für 2026 auf 12.348 Euro. Mit dem Grundfreibetrag wird das Existenzminimum steuerfrei gestellt.

Der Bundesrat muss dem Gesetz an diesem Freitag noch zustimmen. Die höheren Beträge für das Kindergeld, den Sofortzuschlag und die Freibeträge gelten dann ab Januar 2025.