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Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch angerechnet

Kindererziehungszeiten können die Rente erhöhen oder dafür sorgen, dass überhaupt ein Rentenanspruch entsteht. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg in Karlsruhe zum Muttertag am 11. Mai hin. Die gesetzliche Rentenversicherung rechne bestimmte Zeitspannen der Kindererziehung so an, als würden eigene Rentenbeiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. Für Geburten vor 1992 seien dies bis zu 30 Monate, für Geburten ab 1992 bis zu 36 Monate. Aktuell erhöhe ein Jahr Kindererziehung die Rente um ungefähr 39,32 Euro pro Monat.

Zusätzlich zu diesen Kindererziehungszeiten könnten auch „Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung“ anerkannt werden. Dies seien für jedes Kind bis zu zehn Jahre. Dadurch würden Lücken in der Versicherungsbiografie geschlossen, dies führe zu einer besseren Bewertung anderer Zeiten. Beide Zeiten würden dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen habe. Bei gemeinsamer Erziehung erhalte grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit. Die Eltern könnten die Erziehung aber auch untereinander aufteilen oder übereinstimmend ganz dem Vater zuordnen. Dies gilt aber nur bis zu zwei Monate rückwirkend.

Die Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch auf die Rente angerechnet, dafür ist ein Antrag mit dem Formular V0800 nötig. (1023/05.05.2025)