Berlin/epd Nach einem Gespräch zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Bund ist klar: Gottesdienste wird es vor Anfang Mai nicht geben. Allerdings sollen die christlichen Kirchen, der Zentralrat der Juden und die islamischen Moscheeverbände in der kommenden Woche Konzepte vorlegen, wie Gottesdienste mit den nötigen Hygieneregeln abgehalten werden können. Das berichteten die Teilnehmer des Gesprächs am Freitag übereinstimmend. Bund und Länder würden am 30. April auf Basis der Konzepte über eine Lockerung der geltenden Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie für Gottesdienste beraten, teilte das Bundesinnenministerium in Berlin mit.
Entscheiden müssen dann jedoch die einzelnen Bundesländer, das Treffen mit Innenstaatssekretär Markus Kerber (CDU) am Freitag diente vor allem dem Austausch und der Vermittlung. Die Teilnehmer der Runde beschrieben die Atmosphäre als "angenehm" und "konstruktiv". Am Donnerstag hatten bereits Vertreter von Christen, Juden und Muslimen mit der nordrhein-westfälischen Landesregierung über Lockerungen beraten. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte bereits die Aufhebung des Gottesdienstverbots in Aussicht gestellt.
Evangelische und katholische Kirche kündigten an, in der kommenden Woche entsprechende Konzepte mit Abstands- und Hygieneregelungen vorzulegen. Ziel sei, "möglichst bald" danach wieder Gottesdienste abhalten zu können. Ob das schon am ersten Mai-Wochenende der Fall sein könnte, sei offen und gegebenenfalls je nach den Bedingungen der einzelnen Gemeinden regional unterschiedlich, sagte der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Martin Dutzmann, dem Evangelischen Pressedienst (epd) nach dem Gespräch.
Sachsen: Lockerungen der Regeln machen Gottesdienste früher möglich
In Sachsen sind von Montag an Gottesdienste mit bis zu 15 Teilnehmern erlaubt. Darauf hat sich das sächsische Kabinett verständigt. "Wir erlauben Gottesdienste in einem geringen Umfang", sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Freitag in Dresden. Erlaubt seien 15 Teilnehmer bei religiösen Versammlungen sowie zusätzlich ein Pfarrer und ein Kantor.
Die neue sächsische Corona-Schutzordnung regelt von Montag an Lockerungen für das öffentliche Leben. Unter anderem dürfen alle Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern öffnen. In Sachsen soll es aber von Montag an im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen eine Maskenpflicht geben.
Die Kirchen in Deutschland hatten eine Lockerung der Corona-Regelungen auch für Gottesdienste gefordert. Bisher gibt es bundesweit noch kein einheitliches Vorgehen für eine Wiederzulassung religiöser Zusammenkünfte und Veranstaltungen.