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Keine Auffälligkeiten bei Zuverlässigkeitsprüfung

Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der rheinland-pfälzischen Landtagsfraktionen hat bislang keine Auffälligkeiten zutage gebracht. Unter den von Polizei und Verfassungsschutz durchleuchteten Personen sei niemand gewesen, dem im Ergebnis das Zutrittsrecht zum Parlament verweigert werden müsse, teilte ein Parlamentssprecher am Dienstag auf Nachfrage dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Insgesamt hätten 91 Personen einer Überprüfung zugestimmt.

Im Juni war die Hausordnung des Landtags verschärft worden. Personen, an deren Verfassungstreue Zweifel bestehen oder die sich der freiwilligen Überprüfung verweigern, dürfen seither nur noch ihren unmittelbaren Arbeitsplatz im Abgeordnetenhaus aufsuchen. Die Maßnahme wurde mit der „Abwehr von Gefahren für Leib und Leben der Abgeordneten sowie aller im Landtag Anwesenden“, der zu sichernden „Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Landtags und seiner Gremien“ sowie der „Würde des Hauses“ begründet. Der Zugang von gewählten Abgeordneten zu den Parlamentsräumlichkeiten wird nicht beschränkt.

Aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Unabhängigkeit der Landtagsfraktionen hat die Parlamentsverwaltung keinen Einfluss auf die Auswahl der Fraktionsmitarbeiter. Auch deren Anzahl ist nicht festgelegt und muss nirgendwo angegeben werden. Ob die Fraktionen sämtliche Mitarbeiter für die Überprüfung angemeldet haben, ist der Landtagsverwaltung nicht bekannt.