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Karlsruhe muss entscheiden: Zwangsbehandlung nur im Krankenhaus?

Die Hürden für eine medizinische Behandlung gegen den Willen des Patienten sind sehr hoch. Das Bundesverfassungsgericht prüft nun, ob die Betroffenen dazu immer in eine Klinik gebracht werden müssen.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über medizinische Zwangsbehandlungen. Dabei geht es um Patienten, die wegen ihrer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr alleine über ihre medizinische Therapie entscheiden können und deshalb einen rechtlichen Betreuer haben.

Konkret befasst sich das Verfassungsgericht mit der Vorschrift, wonach Zwangsbehandlungen immer in einer Klinik durchgeführt werden müssen.

Gegen ihre Zwangsverlegung in eine Klinik hatte eine an Schizophrenie erkrankte Frau geklagt. Ihr rechtlicher Betreuer argumentiert, die Klinikeinweisung würde die Frau traumatisieren. Die geplanten Injektionen von Medikamenten könnten stattdessen im vertrauten Umfeld ihrer geschlossenen Wohngruppe für psychisch Kranke erfolgen.

Mehrere Gerichte wiesen die Klage ab. Der Bundesgerichtshof hält die Pflicht zur Krankenhauseinweisung bei Zwangsbehandlung aber für verfassungswidrig und legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.

Bei der mündlichen Verhandlung werden Experten und Expertinnen aus Medizin und Justiz sowie Vertreter von Betroffenen ihre Argumente vorbringen. Eine Entscheidung des Ersten Senats des Verfassungsgerichts dürfte erst in einigen Monaten fallen.