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Kaffeeklatsch mit dem Medizinischen Dienst

Seit Jahresanfang gelten neue Kriterien für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Ob und wie viel Geld von der Pflegekasse kommt, entscheidet aber weiterhin der Medizinische Dienst. Auf den Besuch sollten sich Pflegebedürftige gut vorbereiten

© epd-bild / Jörn Neumann

„Darf ich Ihnen eine Tasse Kaffee anbieten?“, fragte die alte Dame den Gutachter des Medizinischen Dienstes höflich. „Ich war fassungslos“, sagt Susanne Meier (Name geändert). Im Alltag muss sie ihrer dementen Mutter alle Mahlzeiten zubereiten, weil sie das Essen sonst glatt vergisst. Beim Besuch des Gutachters aber präsentierte sich die 82-Jährige plötzlich als perfekte Gastgeberin – servierte Kaffee und Gebäck und bemühte sich, möglichst fit zu erscheinen. Die Folge: Der Antrag auf mehr Geld von der Pflegekasse wurde abgelehnt.

Viele Menschen schämen sich ihrer Hilfsbedürftigkeit

Helmut Täuber von der Pflegeberatung der Diakonie in Frankfurt am Main kennt solche Fälle. „Kein Mensch gesteht sich im Alter gerne ein, dass die Einschränkungen größer werden.“ Wenn der Gutachter des Medizinischen Dienstes frage, wo Hilfe benötigt wird, sei das vielen Senioren unangenehm, beobachtet Täuber. Manche böten dann alle Kräfte auf, um ihre Situation besser darzustellen, als sie ist.
„Gerade bei Themen wie Inkontinenz oder Vergesslichkeit schämen sich viele Pflegebedürftige“, sagt auch Catharina Hansen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Wir raten deshalb dazu, dass beim Besuch des Medizinischen Dienstes immer eine Person dabei ist, die den Pflegebedürftigen gut kennt.“ Der Angehörige solle sich dann auch ruhig in das Gespräch einschalten, wenn er merke, dass der Pflegebedürftige seinen Hilfebedarf herunterspielt.
Damit der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ein möglichst realistisches Bild von der Situation erhält, rät Hansen, den Termin gezielt vorzubereiten. „Am besten gehen Pflegebedürftige und Angehörige vorher gemeinsam durch, wo es im Alltag Probleme gibt, und sammeln Beispiele dafür.“
Auch Peter Pick, Geschäftsführer des MDK-Spitzenverbandes, rät: „Man sollte den Termin mit dem Gutachter nicht einfach auf sich zukommen lassen.“ Das Wichtigste sei, alle nötigen Unterlagen bereitzulegen. Das sind etwa Arztberichte, Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus oder der Reha, der Medikamentenplan und – falls man bereits einen Pflegedienst in Anspruch nimmt – die Pflegedokumentation. „Der Gutachter kann nur die Informationen berücksichtigen, die er auch bekommt“, sagt Pick.

Inwieweit kann sich jemand selbst versorgen

Der Medizinische Dienst stellt bei seinem Besuch viele Fragen, zum Beispiel: Kann der Pflegebedürftige ohne Hilfe aufstehen? Kann er sich noch selbst waschen? Ist er in der Lage, sich selbst Essen zuzubereiten? „Viele Menschen erleben das als Prüfungssituation und geraten in Stress“, sagt Täuber. Viel entspannter sei das Gespräch, wenn Pflegebedürftige und Angehörige den Fragenkatalog vorab durchgehen, sagt Pflege-Expertin Hansen. Die Fragen sind auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes einsehbar.
Seit Jahresbeginn zählen bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit nicht nur körperliche Einschränkungen. Neu ist, dass bei der Begutachtung auch berücksichtigt wird, ob Menschen aufgrund psychischer Probleme oder Demenz Hilfe brauchen. Damit haben diese Patienten nun wesentlich bessere Chancen, in einen der fünf Pflegegrade eingestuft zu werden.
Besonders für diese Pflegebedürftigen seien vor dem Besuch des MDK Hinweise von Angehörigen wichtig, sagt Pick. Der Gutachter fragt zum Beispiel, ob der Patient noch selbstständig soziale Kontakte pflegen kann. Oder ob er sich daran erinnern kann, seine Medikamente genommen zu haben, und wie es um seinen Orientierungssinn steht.

Gute Möglichkeit: einen Widerspruch einlegen

Doch was tun, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt, oder der Pflegebedürftige meint, er sei zu niedrig eingestuft worden? Dann sollten sich der Pflegebedürftige und seine Angehörigen das schriftliche Gutachten genau ansehen. Möglicherweise wurden darin wichtige Punkte ausgelassen. Damit ließe sich dann ein Widerspruch begründen.
Diesen Weg ist nun auch Susanne Meier gegangen. Sie hofft, dass die Pflegekasse ihrer Mutter nun doch noch einen höheren Pflegegrad zubilligt. Die Chancen stehen nicht schlecht. Laut Medizinischem Dienst sind rund 44 Prozent der Widersprüche erfolgreich.

Internet: Medizinischer Dienst – Informationen zur Pflegebegutachtung: www.pflegebegutachtung.de/uploads/pics/MDK_41_003_A4-VERSION_DEU_05_BF.pdf; Begutachtungsrichtlinien des MDK: www.mds-ev.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/SPV/Begutachtungsgrundlagen/17-07-17_BRi_Pflege.pdf; Tipps zur Begutachtung von der Verbraucherzentrale NRW: http://www.verbraucherzentrale.nrw/begutachtung-durch-den-mdk; Ratgeber Pflege des Gesundheitsministeriums: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/pflege/details.html?bmg[pubid]=13.