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Kabinett will Protestaktionen vor Abtreibungspraxen verbieten

Die Bundesregierung befasst sich am heutigen Mittwoch mit der sogenannten Gehsteigbelästigung. Der entsprechende Gesetzentwurf aus dem Bundesfamilienministerium sieht vor, dass sie künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll. Als Gehsteigbelästigung werden Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Beratungsstellen, Krankenhäusern und Arztpraxen bezeichnet, die Schwangerschaftskonfliktberatungen anbieten oder Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Städte wie Frankfurt am Main hatten mehrmals vergeblich versucht, Demonstrationen von Lebensschützern vor Beratungsstellen zu verbieten. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte einen entsprechenden Entwurf bereits mehrfach angekündigt. Die Ampelfraktionen hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Ahndung des Vorgehens verständigt. Lebensschutz-Vereine kritisieren das Vorhaben.

Laut Entwurf sollen Länder verpflichtet werden, einen ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen zu gewährleisten. Schwangere dürften demnach in Hör- und Sichtweite nicht gegen ihren Willen angesprochen werden.

Nach derzeitiger Gesetzeslage ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig; er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die Schwangere sich zuvor beraten lassen, und zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.