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Kabinett befasst sich am Mittwoch mit “Gehsteigbelästigung”

Die Bundesregierung befasst sich am Mittwoch mit der sogenannten Gehsteigbelästigung. Das teilte das Bundesfamilienministerium am Montag in Berlin mit. Sie soll demnach künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Als Gehsteigbelästigung werden Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Beratungsstellen, Krankenhäusern oder Arztpraxen bezeichnet, die Schwangerschaftskonfliktberatungen anbieten oder Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Städte wie Frankfurt am Main hatten mehrmals vergeblich versucht, Demonstrationen von Lebensschützern vor Beratungsstellen zu verbieten. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte einen entsprechenden Entwurf bereits mehrfach angekündigt. Die Ampelfraktionen hatten sich schon in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Ahndung des Vorgehens verständigt. Lebensschutz-Vereine kritisieren das Vorhaben.

Nach derzeitiger Gesetzeslage ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig; er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die Schwangere sich zuvor beraten lassen, und zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.